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28/02/2018
Erinnerungsort

Mahnmal soll an die Verfolgung Homosexueller erinnern

In der Mahn- und Gedenkstätte findet ein offener Werkstatt-Tag statt/Die Ergebnisse des Werkstatt-Tages sollen die Grundlage für die zukünftige Realisierung eines Denkmals bilden

Die Mahn- und Gedenkstätte und das “Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulen- und Trans*-Gruppen” laden zu einem offenen Werkstatt-Tag in die Mahn- und Gedenkstätte, Mühlenstraße 29, ein. Am Samstag, 10. März, 11 bis 17 Uhr, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Vorstellungen zu einem Gedenkort in der Stadt austauschen, an dem der während der NSHerrschaft und in der Nachkriegszeit verfolgten Homosexuellen gedacht werden soll.

Seit vielen Jahren gibt es in Düsseldorf die Idee, mit einem Denkmal der Ausgrenzung und Verfolgung von Lesben, Schwulen und Trans* im öffentlichen Raum zu erinnern. Der Werkstatt-Tag richtet sich an alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger und soll mit Beiträgen und Workshops die Diskussion transparent machen. Kurze Gastbeiträge und Impulsvorträge helfen, den historischen Kontext herzustellen, um dann gemeinsam in Workshops Ideen zu sammeln. Wie soll ein solcher Ort aussehen? Und wo soll er sein? Steht das Künstlerische oder das Dokumentarische im Vordergrund?

Den Workshops moderieren werden Landtagsvizepräsident Oliver Keymis, Josefine Paul MdL sowie Ansgar Drücker, Geschäftsführer des Informationsund Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e. V. (IDA). Als Referenten stehen der Historiker Marcus Velke (Uni Köln), Jörg-Thomas Alvermann (Kunstkommission Düsseldorf) sowie Astrid Hirsch (Mahn- und Gedenkstätte) zur Verfügung.

Zum historischen Hintergrund:

Bereits im Deutschen Kaiserreich waren sexuelle Handlungen unter Männern nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuches verboten. Während des Nationalsozialismus wurden Homosexuelle zu “Volksschädlingen” erklärt und verfolgt. Bis August 1938 verhaftete allein die Gestapo in Düsseldorf etwa 400 Männer. Damit war Düsseldorf die Stadt mit den meisten Festnahmen nach Paragraf 175 in ganz Westdeutschland.

Die Gerichte in Düsseldorf verhängten durchschnittlich fünf bis sechs Monate Gefängnis für Verstöße gegen den § 175. In Gefängnissen und Strafgefangenenlagern wurden homosexuelle Häftlinge nach Möglichkeit in
Einzelhaft genommen und besonders gefürchteten Arbeitskommandos zugeteilt. Unabhängig von einem Gerichtsurteil verfügte die Gestapo über die Möglichkeit, Menschen in Konzentrationslager einzuliefern. In Düsseldorf wurden solche KZ-Einweisungen als “Korrektur” gerichtlicher Urteile vorgenommen, also etwa nach Entlassung aus der Untersuchungshaft, nach einem Freispruch im Gerichtsverfahren oder unmittelbar nach der Strafverbüßung. Der Kriminalpolizei war es zudem möglich, im Rahmen einer “Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung” Homosexuelle als “Sittenstrolche” oder “Triebverbrecher” in “Vorbeugehaft” zu nehmen. Diese wurde ebenfalls in KZs vollstreckt. Im Einklang mit dem “Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher” konnten schwule Männer “entmannt” werden. Diese Zwangskastrationen wurden in der Regel in der Krankenabteilung des Gefängnisses “Ulmer Höh” durchgeführt.

Die Ergebnisse des Werkstatt-Tages sollen die Grundlage für die zukünftige Realisierung des Denkmals bilden. Ziel ist es, eine würdige Form des gemeinsamen Erinnerns zu schaffen, die zum heutigen weltoffenen undtoleranten Düsseldorf passt.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird bis zum 9. März 2018 unter 0211-8996205 oder nicole.merten@duesseldorf gebeten.

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