Wahl der Düsseldorfer
FAQ Wahl
Wer darf an der Wahl teilnehmen?
Zur Kandidatur und zur Wahl berechtigt sind alle, die in einem der vier Personenkreise aufgeführt sind – siehe „Kandidieren und Wählen können“.
Wie lange dauert die Amtsperiode der Kunstkommission?
Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Wird meine Tätigkeit in der Kunstkommission honoriert?
Alle Mitglieder erhalten eine finanzielle Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Mitarbeit.
Was passiert, wenn ich meine Tätigkeit für die Kunstkommission unerwartet nicht mehr ausüben kann?
Für alle stimmberechtigten Mitlieder der Kommission werden Stellvertreter*innen bestellt. Dadurch wird die ordnungsgemäße Handlungsfähigkeit der Kommission gewährleistet.
Benötige ich spezielle Vorkenntnisse für die Tätigkeit in der Kunstkommission?
Die Zugehörigkeit zu einer der vier wahlberechtigten Personengruppen ist grundsätzlich ausreichend. Sie bereiten sich intensiv auf die Sitzungen vor und wirken in den fachlichen Diskursen an den Formulierungen von Beurteilungen und Empfehlungen mit.
Kann die Kunstkommission über die Realisierung eines Kunstprojekts entscheiden?
Die Kunstkommission berät als Expertengremium den Rat der Stadt Düsseldorf in allen Fragen rund um die Kunst am Bau und im öffentlichen Raum. Dabei unterbreitet sie dem Rat fachlich fundierte Empfehlungen. Die letztliche Entscheidung über die Realisierung eines Kunstprojekts bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten.
In der Kunstkommission sitzen auch Vertreter*innen der politischen Parteien. Dürfen diese bei der Formulierung der Empfehlungen aktiv mitwirken?
Die sieben Vertreter*innen der Politik nehmen regelmäßig an den Sitzungen der Kommission teil und beteiligen sich aktiv an den Diskussionsrunden. Stimmberechtigt sind ausschließlich die zehn ordentlichen Mitglieder – sechs Künstler*innen, zwei Kunstwissenschaftler*innen und ein*e planende*r Architekt*in oder Ideengeber*in und ein*e Architekt*in/Stadtplaner*in.